Niedrige Rente erhöhen – diese Anträge sollten Sie kennen

Für die Aufbesserung der Rente gibt es eine Reihe von Leistungen – vom Sozialamt, der Pflegekasse oder der Krankenversicherung – die beantragt werden können. Diese vier Anträge sollten Sie kennen.

1. Antrag auf Grundsicherung

Der Antrag auf Grundsicherung ist für Renter gedacht, die mit ihrer Rente und dem Vermögen nicht den eigenen Bedarf decken können. Beim Sozialamt kann der Antrag gestellt werden und die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) stellt auf ihrer Website eine Faustregel auf: Eine Prüfung lohnt sich, wenn das Einkommen unter 1.062 Euro im Monat Liegt. Das Amt entscheidet dann je nach Einzelfall über die Höhe der Zahlung.

Das soll die Grundsicherung abdecken:

  • den notwendigen Lebensunterhalt
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Vorsorgebeiträge
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen
  • Hilfe in Sonderfällen

Wie viel Geld letztlich ausgezahlt wird, richtet sich nach dem eigenen Einkommen und Vermögen, dem des Partners und nach der Region. Je höher die Mietpreise, desto höher fällt auch die finanzielle Unterstützung aus.

2. Antrag on Wohngeld

Den staatlichen Zuschuss für Wohnraum erhalten Rentner, deren monatliches Nettogesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze Liegt. Das gilt für Mieter sowie einkommensschwache Rentner mit Eigenheim. Diese erhalten laut dem Bundesministerium für Gesundheit Wohngeld in Form eines sogenannten Lastenzuschusses. Der Antrag muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung eingehen.

Dabei hängt die Höhe des Wohngeldes von mehreren Faktoren ab: dem Haushaltsgesamteinkommen, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Allerdings zählt nicht die tatsächliche Miete, sondern die sogenannte Mietstufe. Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lässt sich herausfinden, ob und wie viel Anrecht auf Wohngeld besteht.

Bis zu 4.000 Euro Zuschuss können ausgeschüttet werden, wenn Sie “wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” durchführen lassen wollen. Zu solchen Maßnahmen zählen beispielsweise die Installation von Rampen und Treppenliften, Türverbreiterungen, aber auch der barrierefreie Umbau des Badezimmers.

3. Antrag auf Pflegegeld für Angehörige

Wenn ein Rentner von einem Angehörigen gepflegt wird, erhalten die Familienmitglieder von der Krankenkasse Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes hängt davon ab, welchen Pflegegrad der Senior hat. Pro Monat sind 2024 laut de Bundesministerium für Gesundheit folgende Beträge vorgesehen:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

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4. Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse

Wer als Rentner gesetzlich krankenversichert ist, muss zu bestimmten verordneten Medikamenten, Hilfsmitteln und Behandlungen Zuzahlungen leisten. Von allen Ausgaben, die über die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Familien-Bruttoeinkommens hinausgehen, kann man sich für den Rest des Jahres befreien lassen.

Für beispielsweise eine Reha, einen Rollator oder ein spezielles Arzneimittel würde die Krankenkasse diese Kosten tragen. Bei der Berechnung der Belastungsgrenze gelten laut AOK 2024 folgende Freibeträge für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben:

  • für Eheoder eingetragene Lebenspartner: 6.363 Euro
  • für one weiteren erwachsenen Angehörigen: 4,242 euros
  • für Kinder (bis zu dem Jahr, in dem es 18 Jahre alt wird): 9,312 euros.