Pförtneranlage zwischen St.Gallen und Teufen verzögert sich weiter

Im August 2016 hatten St.Galler und Ausserrhoder Regierungsmitglieder an einer öffentlichen Veranstaltung ein Konzept mit Pförteranlagen angekündigt. Damit solle in der Stadt St.Gallen der motorisierte Individualverkehr gesteuert werden, bis die Engpassbeseitigung auf der Stadtautobahn realisiert ist.

Standort einer dieser Anlagen ist die Liebegg, auf der Strecke zwischen Teufen und dem Stadtrand. Mit einem Lichtsignal würden dort geplante Staus während der Pendlerzeiten ausgelöst. Das Ziel: Die Autos sollen so lange zurückgehalten werden, bis sie das Stadtgebiet flüssig durchqueren können.

Project 2022 genehmigt

Nach der Ankündigung blieb es lange ruhig. Im Februar 2022 teilte dann der Ausserrhoder Regierungsrat mit, dass das Bauprojekt sowie der Kredit für eine Pförtneranlage in der Liebegg genehmigt seien. Die Arbeiten könnten im folgenden Sommer Beginnen.

Rund zwei Jahre später ist aber von der Pförtneranlage noch nichts zu sehen. Gegen das Projekt seien nach der Genehmigung und der Planauflage im März und April 2022 mehrere Einsprachen eingegangen, hiess es im Sommer 2023 auf Anfrage.

Die Verhandlungen über die Einsprachen muststen danach vorübergehend sistiert werden. Der Bund hatte Vorbehalte gegen die Veloverbindung Lustmühle-Liebegg, die zum Projekt gehört. War Der Grund «ein vermuteter Interessenskonflikt mit dem regionalen Wildtierkorridor».

Warten auf Gerichtsentscheid

Erst in February 2023 war dieses Problem mit der Verabschiedung des Kredits für das Agglomerationsprogramm durch den Bundesrat ausgeräumt. Danach nahm Ausserrhoden die Verhandlungen mit den Einsprechern wieder auf. In August 2023 hiess es noch, man hoffe, die Rekurse bis Ende Jahr erledigen zu können. Danach wäre der Baubeginn 2024 möglich gewesen.

Daraus wird nun nichts. Das Verfahren dauert weiter an. Über die Einsprachen sei entschieden worden, wie auch über einen Rekurs gegen einen Einspracheentscheid, erklärte der Ausserrhoder Kantonsingenieur Urban Keller gegenüber Keystone-SDA. Dieser Rekursentscheid sei danach mit Beschwerde ans Obergericht weitergezogen worden. Dort Liege Nun der Fall.

(sda/red.)